Adolf Krohn

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Was ist überhaupt Revision?

Revision beinhaltet, wie das Wort schon ausdrückt, die Aufgaben Überwachung, Prüfung, Kontrolle, usw. . Manche verstehen fälschlicherweise den Revisor auch als Polizist, Ankläger und Richter in Personalunion auf betrieblicher Ebene. Nach neueren Begriffen versteht der Revisor sich selbst als Partner und Berater der handelnden Personen in einem Unternehmen. Wie immer liegt die Wahrheit bei derart gegensätzlichen Aussagen irgendwo in der Mitte und ist naturgemäß entscheidend, von den in diesem Arbeitsbereich tätigen Personen abhängig.

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Wir sehen uns als externe Dienstleister, als Partner der Führungskräfte im Unternehmen, faktisch als verlängerter Arm für die unabhängige neutrale Prüfung von Strukturen und Abläufen. Die Sicherung und Definierung des wirtschaftlich optimalen Weges innerhalb des Unternehmens ist in unserer Arbeit ein wesentlicher Schwerpunkt. Demzufolge wird das "Interne Kontrollsystem" von uns besonders kritisch durchleuchtet.

Im Anlagenbau und Bau- Immobilienbereich gehört die vollständige Prüfung aller Leistungen in und um die Liegenschaften, von der Willensbildung, Architektenauswahl, Planungsüberwachung, Wettbewerbs-, Ausführungs- und Abrechnungskontrolle bis zur Endabnahme und Garantieüberwachung der erbrachten Leistungen zu unserem ständigen Aufgabenbereich.

Im Einkaufsbereich verstehen wir unter Revision in der Regel eine vollständige Systemprüfung, um Schwachstellen im Beschaffungswesen aufzuspüren und für die Zukunft auszuschließen. Dafür haben wir Mitarbeiter, die technisch, kaufmännisch, vertragsrechtlich und buchhalterisch ausgebildet sind.

Im Wartungs- und Instandhaltungsbereich überprüfen wir in Stichproben das Preis-/Leistungsverhältnis und besonders wichtig, ob die Leistung überhaupt und wenn, entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen erbracht wird.

In jedem Fall können sie erwarten, dass sie bei rechtzeitiger Einschaltung einer Revision, nicht durch die sich im Bau- und Einkaufsbereich stark ausbreitende Wirtschaftskriminalität geschädigt werden. Sind sie bereits Opfer geworden, können wir oft noch die Verantwortlichkeiten gerichtsverwertbar feststellen und dokumentieren. Aufgrund unserer eigenen Feststellungen übernehmen wir natürlich auch die Verhandlungen mit den Schädigern, sofern sie eine außergerichtliche Regelung ihrer Ansprüche anstreben. Diesbezüglich verweise ich ergänzend auf die Seite http://www.Schiedsurteil.de. Dort finden sie neben den Erläuterungen der Wege zur Streitschlichtung außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit auch die verwertbaren Musterformulierungen.