Adolf Krohn

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Sicherheit und Haftung

Gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen, wie z.B. dem Brandschutz, ist es nur eingeschränkt möglich, das strafrechtliche Risiko auf den Dienstleister abzuwälzen. Die ständige Überwachung des Facility-Managers, auf Einhaltung der Rechtsvorschriften ist Aufgabe des Eigentümers und/oder Auftraggebers, die er natürlich wiederum an einen anderen Dienstleister rechtswirksam übertragen kann. Es muss nur richtig und somit haftungsbefreiend gemacht werden.

Nach unserer Einschätzung sind in etwa 50 % aller gewerblich genutzten Immobilien gravierende Mängel des Brandschutzes vorhanden. Nach der Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen erhielt der Brandschutz zwar vorübergehend eine größere Bedeutung in der Praxis. Noch bevor die Verantwortlichen für den Düsseldorfer Fall verurteilt waren, flachte das Interesse in der Praxis schon wieder ab und der alte Schlendrian gewann zunehmend wieder die Oberhand.

Immer wieder stellen wir Mängel fest, wie zum Beispiel: