Adolf Krohn

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Betrug im Sozialbereich

Abrechnungsbetrügereien im Sozialsystem

Diesen Bereich haben wir deshalb in unserer Homepage aufgenommen, weil die überbordenden Kosten des Sozialsystems kaum noch durch unsere Wirtschaftsleistung in anderen Bereichen finanziert werden kann.

Falsch wäre es anzunehmen, dass unser Gesundheitssystem insgesamt nicht mehr zu finanzieren ist. Wichtig und notwendig wäre es, wenn die "schwarzen Schafe" unter den weißen Kitteln durch Selbstreinigungskräfte innerhalb der Organisationen neutralisiert werden. Hier wird, dies ist zu befürchten, noch gewaltiger Druck von außen ausgeübt werden müssen, um diese Selbstreinigung innerhalb der Verbände zu erzwingen.

Nachfolgend einige Beispiele, die zukünftig durch die Versichertengemeinschaft nicht mehr zu finanzieren sind:

Rezeptschwindel

Rezeptschwindel ist bezeichnend für die Abrechnungssituation in Apotheken. In einer Reportsendung im September 1996 wurde ein vermeintlich unglaublicher Fall des Rezeptbetruges vorgeführt. Patienten hatten Rezepte in Apotheken abgegeben und auf eigenen Wunsch hierfür Kosmetika erhalten. Reporter testeten dieses Betrugssystem in mehreren süddeutschen Apotheken, mit Erfolg. Das was hier als Neuheit dem Fernsehzuschauer vorgeführt wurde, kannte der Autor schon aus 1971/72 als gängige Praxis in einer Region am Niederrhein. In Bayern wurde ganz offensichtlich die Aufdeckung durch einen Insider in einer Mitwisserkette ermöglicht. Was passiert aber, wenn sich ein Arzt persönlich mit einem Apotheker einigt, diese sich vorzugsweise in der Arztpraxis treffen und anhand der Patientendatei Krankheiten und Rezepte stapelweise produzieren. Es passiert nichts, bis auf eine gewaltige Geldverschiebung von den Krankenkassen auf den Apotheker, der jetzt nur noch das Problem der möglichst risikofreien Beuteteilung mit dem beteiligten Arzt hat. Ein Beratungsvertrag des Arztes mit einem Apotheker ist unverdächtig. Ansonsten können sie unter Korruptionsmethoden und Strukturen, im Teil Wirtschaftskriminalität, in diesem Pranger nachlesen, wie eine Beute geteilt und vor allem steuerfrei verschoben werden kann.

Da gab es doch noch etwas? Richtig! Die Versicherungskarten, die jeder Pflichtversicherte hat. Als Mittel des "Internen Kontrollsystems" trotz anderslautenden Verlautbarungen, sind sie absolut ungeeignet, weil längst Computersysteme in Arztpraxen installiert wurden, mit denen die Daten bei der erstmaligen Vorlage einer Karte eingelesen werden und anschließend im nahezu beliebigen Umfang Leistungen abgerechnet werden können. Auch die Budgetierung hat wegen der geringen Sanktion bei Überschreitung nur eine unbedeutende Funktion.

Wie unbedeutend, zeigt die ganz neue Aufdeckung eines Falles aus 2000 wo Ärzte und Apotheker, die mit relativ dummdreisten Methoden für verstorbene Krebspatienten über viele Jahre teure Medikamente abgerechnet hatten. Aufgefallen ist dies den Krankenkassen nur wegen der Dreistigkeit und Dauerhaftigkeit.

Dieser konkrete Fall, aber auch die sonstigen Möglichkeiten zeigen vorbildlich, wie die Krankenkassen mit dem Geld der Versicherten und Arbeitgeber umgegangen sind. Insbesondere wurde bisher versäumt ein tragfähiges internes Kontrollsystem zu installieren. Was auch in anderen öffentlichen Bereichen regelmäßig unterlassen wird. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten müssen natürlich erarbeitet werden. Dies fällt uns in Deutschland, durch die Globalisierung der Wirtschaft und des Wettbewerbes mit weniger korrupten Ländern immer schwerer. Die Behandlung dieses Themas ist aus unserer Sicht hier erforderlich, weil gerade der Sozialbereich in Deutschland mitverantwortlich ist für hohe Lohnstückkosten der hier produzierten Güter und Dienstleistungen. Neben ungeeigneten oder fast nicht vorhandenen Kontrollen durch die Sozialversicherungsträger sind auch die Arbeitgeber mit ihren Verbänden nicht ganz schuldlos an diese verfahrene Situation.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden und wurden in Masse ausgestellt. Im Rahmen unserer Arbeit haben wir Ärzte erlebt, die ihre Expansion vor allem auf die Bereitschaft stützten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf Wunsch auszustellen. Von einer großen Gießerei am Niederrhein wissen wir, dass man sogar die Abwesenheit wegen Krankheit innerhalb einer ganzen Abteilung, genauso wie den Urlaub abgesprochen hat. Das Ärzte nach Wunsch krank schreiben, daran hatte niemand Zweifel. Wir selbst haben uns vor diesen Ärzten als Unternehmen erfolgreich geschützt, indem in den Personalfragebogen die unverdächtige Frage nach dem Hausarzt eingebaut wurde. Nannten die Bewerber einen der stadtbekannten Schreiber, wurde auf die Einstellung verzichtet, oder im Einzelfall der Bewerber veranlasst eine Krankzeitenbescheinigung der letzten fünf Jahre beizubringen, auf deren Grundlage dann von uns entschieden wurde.

Die Schäden für die Volkswirtschaft gehen in den dreistelligen Milliardenbereich. Eine Situation, die zu keiner Strafanzeige gegen Ärzte, wegen Betrug geführt hat. Auch die Unternehmer haben diesbezüglich, durch ihre passive Haltung, dem Wirtschaftsstandort Deutschland, großen Schaden zugefügt. Es reichte eben nicht Mitarbeiter nach einer bestimmten Krankheitshäufigkeit zu entlassen. Nein, es war und ist Pflicht der Arbeitgeber, Missstände über ihre Verbände anzuprangern und für Abhilfe zu sorgen.

Herzklappenskandal

Bild 3Dieser in 1996 öffentlich gemachte Abrechnungsbetrug machte wieder einmal deutlich welche mafiösen Strukturen wir auch im Gesundheitssystem über Jahre oder Jahrzehnte geduldet oder durch fehlende Kontrolle gezüchtet haben. Die Hersteller von Herzklappen zahlten den operierenden Ärzten hohe Provisionen. Schwarzgeld, welches die Ärzte nach eigener entlastender Einräumung für Fortbildungsseminare und diverse Anschaffungen im Klinikbereich verwandt haben wollen. Schutzbehauptungen, die in den meisten Fällen schnell enttarnt wurden. Als Ausgleich für die Provisionen zahlten die Kliniken für die bezogenen Herzklappen Preise, die im Vergleich mit den in den USA berechneten Preisen für identische Produkte, um mehrere 100 % überhöht waren.

So sollte eine Herzklappe durchschnittlich in Deutschland 6.300,00 DM, in der Schweiz 3.150,00 DM und in den USA bei vergleichbarer Bauweise nur 900,00 DM gekostet haben. Bei einem bisher angenommenen Gesamtschaden von 210 Millionen DM, sollen die Lieferanten allein seit 1990, 28 Millionen DM an Provisionen auf verdeckte Konten gezahlt haben. Auch ein Skandal der Beitragsverwalter von den Krankenkassen, die das sicherlich hätten merken müssen, vielleicht aber auch nicht merken durften. Diese Zahlen betreffen Ermittlungen von 1996 bis 1990, weil nach den Ausführungen der untersuchenden Staatsanwaltschaft in Wuppertal alle früheren Vorgänge verjährt sein sollen. Es bestand nie ein Zweifel, dass diese Geschäfte schon lange Zeit so ablaufen. Strafrechtliche Ermittlungen in dieser Sache liefen gegen insgesamt ca. 3000 Ärzte, kaufmännische Mitarbeiter und Techniker. Warten wir ab was tatsächlich passiert. Viel nicht, davon können sie ausgehen. Oder soll man Herzzentren in Gefängnisse verlegen? Oder wer soll bei der Staatsanwaltschaft das Personal stellen, welches die ganzen Belege auswertet?

Übrigens, diese Provisionsgeschäfte gibt es überall und flächendeckend, wie wir seit vielen Jahren wissen.

Schaut sich ein gestandener Unternehmer einmal die offengelegten Kontrollstrukturen der Krankenkassen an, verantwortungsloser kann man mit den Geldern der Versichertengemeinschaft nicht umgehen. Wenn selbst simple Preisvergleiche nicht gemacht wurden, also die Kontrollstrukturen derart erbärmlich sind, dass selbst Hausfrauen beim täglichen Einkauf besser arbeiten, als die in den Krankenkassen verantwortlichen Controller, dann brauchen wir uns über unsere hohen Lohnstückkosten nicht zu wundern. Nur noch eine Anmerkung zum Schluss, es werden auch Herzkatheder, künstliche Gelenke, Verbandsmittel, Medikamente und viele tausend andere Produkte eingekauft. Die Provisionsverrechnungen verlangen sicherlich auch bedeutende Kenntnisse in doppelter Buchführung der ganz anderen Art. Aber für global agierende Lieferanten ist dies kein Problem, wie sie unter dem Suchwort "Schwarzgeldproduktion" hier nachlesen können.

Herzschrittmacherskandal

Bei dem Herzschrittmacherskandal waren den Verstorbenen die Herzschrittmacher entnommen worden und nach Überholung anderen Patienten eingesetzt worden. Dies war unter Recyclinggesichtspunkten vorbildlich. Falsch war nur, dass die Krankenhäuser den Krankenkassen neue Herzschrittmacher berechnet hatten. Auch hier wurden viele Ermittlungsverfahren eingeleitet, tatsächlich geschehen, im Sinne von Abschreckung durch strafrechtliche Sanktion, ist nahezu nichts.

Übrigens, auch diese Beute der Abzocker muss letztendlich wieder über exportfähige Produkte von der Wirtschaft erarbeitet werden.

Diebstahl von Zahngold

Bild A5Dieser Fall kann unter Nebeneinnahmen der Zahnärzte abgebucht werden. Grundsätzlich richtig ist, das Zahngold, welches dem Patienten entnommen wird, auf keinen Fall dem Zahnarzt gehört. Dies wurde offensichtlich flächendeckend anders gehandhabt als zulässig. Die Zahnärzte, die wegen der ins Uferlose gehenden Vergütungen schon zu den besonders verwöhnten Berufsgruppen gehörten, verkauften auch dieses Altgold noch, zwecks Mehrung ihrer Einkommen. Und damit es nicht auffällt, verkauften einige das Gold auf dem Schwarzmarkt, natürlich ohne mit dem Staat die Beute über Steuerzahlungen zu teilen.

Provisionszahlungen

Eine wesentliche Fehlentwicklung beinhaltet der Medikamentenvertrieb in Verbindung mit Provisionszahlungen. Nicht immer sind es Innovationen, die so den Patienten zugeführt werden. Häufig sind es nur Neuentwicklungen, die nicht anders wirken als vorhandene Präparate. Lediglich bei den Krankenkassen zeigen diese Produkte Wirkung durch hohe Preise und zugunsten des verschreibenden Arztes hohe eingerechnete Provisionen. In jedem Fall beinhalten Provisionen der Hersteller die große Gefahr, dass die medizinische Indikation von den erreichbaren Provisionszahlungen beeinflusst wird. Ein sachgerecht handelnder Gesetzgeber hätte diese Provisionen schon lange verbieten müssen.

Sonstige unrichtige Leistungsverrechnung durch Ärzte

Viele die privat abrechnen und auch noch aufpassen, wundern sich manchmal über die Abrechnungen der besuchten Ärzte.

Da wird eine telefonische Rezeptbestellung bei dem einen Arzt abgerechnet, der andere schlägt noch eine eingehende Untersuchung und Beratung zu, die natürlich nicht stattgefunden hat, und der nächste rechnet dann wieder anders ab.

Aber da die Masse der im öffentlichen Dienst beschäftigten Mitarbeiter, die Kosten zu 100 % ersetzt bekommen und die Reklamation nur Arbeit bringt, wird fast immer, auch bei grober Fehlberechnung bezahlt.

Der Autor kennt auch Fälle wo "irrtümlich" stark zeitversetzt, die gleiche Untersuchung zweimal an unterschiedlichen Tagen abgerechnet wurde. Wer hält schon die abgerechneten Leistungen über Monate nach. In dem derzeit praktizierten Abrechnungssystem wäre selbst ein qualifizierter Buchhalter überfordert.

Wer sich genau erinnert, kann sich sicherlich noch an eine Reihe von verurteilten Ärzten erinnern, die im stark kriminellen Bereich Abrechnungen vollzogen haben.

Der Autor erinnert sich aber auch daran, dass in einer Reihe von Fällen überhaupt nicht ermittelt wurde. Es war natürlich auch für die verantwortlichen Krankenkassen peinlich. Geprüft haben sie wie die Weltmeister. Im Sachbearbeiterbereich wurden die Fälle reihenweise aufgedeckt. Aber wie das in einer Beziehungsrepublik nun mal ist, wurden nur wenige strafrechtlich verfolgt und verurteilt.

Wie schlimm sind die Verhältnisse dann im Bereich der Kassenabrechnungen, wo dem Patient keine Rechnung des Arztes zugeht. Hier zahlt die Krankenkasse, ohne qualifizierte Gegenprüfung durch den Empfänger der berechneten Leistung, schlichtweg alles.

Zu einer Zeit als die Gelder noch sprudelten, kann sich der Autor durchaus an Fälle erinnern, wo der Arzt bei einer Untersuchung mit einer ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gleich alle zwei Tage eine Untersuchung vermerkt hat. Wer konnte das schon merken. Der Patient bemerkte dies nur mit guten Augen, die Krankenkassen interessierten sich als Geldverteiler überhaupt nicht dafür.

Jetzt wo die Mittel knapp sind, verhindert das Anspruchsdenken und die hauptberufliche Lobbyarbeit der Verbandsfunktionäre, dass sich die Kostenbelastung der Versicherten und der mitfinanzierenden Arbeitgeber wieder normalisiert.

Recht haben die Verbandsfunktionäre der Ärzteschaft, wenn sie in der Süddeutschen Zeitung vom 29/30.November 1997 damit zitiert werden, dass die Ärzte vom Abrechnungssystem zur Manipulation verleitet wurden. Sinngemäß gilt das gleiche für Steuerhinterzieher, Versicherungsbetrüger, Einbrecher, u.s.w., nur haben diese keine Standesvertreter. Die Verbandsfunktionäre selbst haben durch ihre Äußerungen selbst ein Problem aufgedeckt, welches unbedingt gelöst werden muss. Die Selbstreinigungskräfte innerhalb der Organisationen, funktionieren, obwohl es auch Ansätze zur Besserung gibt, weitgehend nicht.

Chefarztsystem in Deutschen Krankenhäusern

Grundsätzlich müssen Spitzenleistungen durch entsprechende Vergütungen ausgeglichen werden. Jahresvergütungen oberhalb einer Million DM im Jahr, manchmal sogar mehrere Millionen DM pro Jahr durch das Recht der Privatliquidation in Krankenhäusern, dies ist schlichtweg überzogen und eine volkswirtschaftlich nicht zu vertretende Fehlentwicklung. Wenn man dann bedenkt, dass die Masse der hier zahlenden Privatpatienten künstlich, durch Änderungen im Dienstrecht der Beamten und vieler Angestellter des öffentlichen Dienstes, zu Privatpatienten gemacht wurden, ist dies nur zu bezeichnend. Der Steuerzahler, der letztendlich über das Beihilferecht für die erhöhten Honorare einsteht, wird's schon richten. Oder ehrlicher gesagt, unsere Enkelkinder werden die Schulden bezahlen müssen, weil der Staat insgesamt schon lange seine eingegangenen Verpflichtungen über Darlehen finanziert. Unzweifelhaft hat die in Deutschland praktizierte "Lobbykratie" schlimme Entwicklungen gebracht, die wegen des entstandenen Anspruchsdenkens nur schwer zurück zu führen sind.

Auch hier liegt ein Fall vor, wo mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Parteispenden eine wichtige Rolle bei der Schaffung dieser Pfründe gespielt haben.

Nutznießer des Gesundheitssystems Missbrauch der Sozialversicherungsträger

Aber selbst Ärzte, die schon von ihrem Einkommen her zufrieden sein müssten, gelüstet es oftmals nach mehr, viel mehr, wie die folgenden Fallbeispiele zeigen:

Ein Arzt investierte unter anderem in einer Reihe von Altenheimen und Heimen für geistig behinderte Menschen. Im Regelfall sind dies Häuser, die über die Pflegesätze der Sozialträger von der Gemeinschaft der Steuerzahler finanziert werden. Gewinne werden bei diesen, im steuerrechtlichen Sinne, gemeinnützig geführten Häusern in der Regel ausgeschlossen, so dass Investitionen von Privatleuten vom System her unwahrscheinlich sind.

Dass trotzdem erhebliche Gewinne eingefahren werden können, weist der Autor in der Folge nach.

Sehr große finanzielle Reserven können, wie bereits erwähnt, bei diesen sehr straff geregelten Pflegesätzen nicht erarbeitet werden. Deshalb müssen Möglichkeiten gefunden werden, diese Gewinne schon vorher einzuplanen. Der beste Weg hierbei ist, die Baukosten, um einige Millionen DM überhöht anzugeben und sich diese Millionen dann über den entsprechend erhöhten Pflegesatz von den Sozialträgern bezahlen zu lassen. Natürlich werden die erhöhten Baukosten durch den Generalunternehmer tatsächlich berechnet und von den finanzierenden Banken, dem Investor ausgezahlt. Durch diese verdeckte Überfinanzierung entsteht bei einem mittelgroßen Alten- oder Pflegeheim sofort freie Liquidität im siebenstelligen Bereich, die anderweitig und sofort verbraucht werden kann.

Beispiele unter Anlehnung an einem tatsächlich geschehenen Fall:

Tatsächliche Baukosten 3,6 Millionen DM. Abgerechnete und über den Pflegesatz finanzierte Baukosten 5, 3 Millionen DM, die auch von der Bank finanziert wurden. Überschuss 1,7 Millionen DM, die vom beauftragten Bauträger über andere Bauobjekte verrechnet werden. Wenn diese privaten Bauobjekte des Investors dann wieder beliehen werden, entsteht Liquidität in Höhe der neuen Darlehen.

Es gibt zwar auch kontrollierende Landesämter, aber die verstehen in der Regel nichts vom Baukostencontrolling. Und wenn das Bauunternehmen dazu noch überhöht abrechnet und einen Teil dieses Geldes anderweitig wieder gut schreibt, ist Können und nicht Absitzen der Dienstzeit gefragt. Ein Können über welches selbst hierauf spezialisierte Behörden nur selten und wenn, dann in zu geringer personeller Kapazität verfügen. In solchen Fällen hilft auch kein externer Wirtschaftsprüfer oder ein Landesrechnungshof, sondern tatsächlich nur ein auch im strafrechtlichen Bereich erfahrener Baurevisor, der diese Abrechnungsspiele durchschaut.

Und damit diese flächendeckenden Spiele nicht aufgedeckt werden, dafür gibt es wiederum das ausgleichende Spiel mit den "Parteispenden" und/oder der "Pöstchenversorgung" verdienter Funktionäre.

Eine weitere Möglichkeit der Gewinnverschiebung ist, Personal, welches anderweitig, zum Beispiel in der eigenen Praxis gebraucht wird, über ein nahe gelegenes Heim abzurechnen. Die eigene Kasse wird zu Lasten der einmal ausgehandelten Pflegesätze erfolgreich entlastet. Und die Patienten können kaum feststellen, ob Personal im Privathaushalt, der Praxis oder im Heim beschäftigt ist.

Der dritte, schon als klassisch zu bezeichnende Trick ist die stillschweigende Überbelegung, der auf eine bestimmte Personenzahl ausgelegten und finanzierten Heime.

Beispiel: Wird ein Altenheim für 100 Personen ausgelegt und die gesamten Bau- und Betriebskosten über den Pflegesatz öffentlich finanziert besteht Kostendeckung, bei einer Auslastung von 90 bis 94 %. Gelingt es dem Heimbetreiber, das Haus stärker, also über 100% zu belegen, vorwiegend mit Selbstzahlern, so hat er bezogen auf die zusätzliche Belegung eine Doppelfinanzierung der Bau- und Betriebskosten. Man braucht nur noch einen Heimleiter, der mitspielt, und die falschen Abrechnungen verantwortet. Die gibt es, wie wir in vielen Beispielen aufzeigen. Von Vorteil war in solchen Fällen schon immer, wenn man sich mittlere Führungskräfte hält, die erstens brav sind und als weiteres Qualitätsmerkmal aus 2 Zentner Schleim mit gebrochenen Rückgratteilen bestehen. Den Rest besorgen die äußerst schwachen Strafverfolger und die nicht hinreichenden Controllingstrukturen bei der Geldverteilung im öffentlichen Bereich.

Die Palette der Tricks könnten wir hier noch beliebig fortführen, was sie als Leser aber nur langweilen würde. Wichtig für uns ist, dass diese und ähnliche Machenschaften auch für die überbordenden Kosten des Sozialbereichs mitverantwortlich sind.

Vergleicht man nun die Kosten eines Hauses, in dem solche Deals tatsächlich laufen, mit den Kosten von Häusern großer, bundesweit tätiger gemeinnütziger Träger, dann liegt der Schluss nahe, dass derartige Ausplünderungen der öffentlichen Kassen in Deutschland nicht unüblich, sondern weit verbreitet und normal sind. Vielleicht werden in diesen Häusern aber auch nur Parteispenden oder besonders viele Funktionärsposten miterwirtschaftet

Ohne diese Sachverhalte hier vertiefen zu wollen zeigte jedoch der Strafprozess beim Landgericht Trier in 1996 gegen einen früheren Geschäftsführer des DRK, wie problematisch und eigenartig die Abrechnungsmethoden in diesen Bereichen sind. In diesem Fall soll zwar die Prüfung der Landesämter zu Rückforderungen im siebenstelligen Bereich geführt haben, dies aber wohl nur, weil die behandelten Taten relativ unintelligent aufgezogen waren. Als dann aber argumentiert wurde, dass die prüfende Bezirksregierung dem DRK den Krieg erklärt habe, war dies als die übliche Polemik einzustufen, mit der Abzocker versuchen Druck auf die korrekt handelnden Mitarbeiter der Verwaltung auszuüben. In einem funktionierenden Staatswesen, müssten solche Polemiker sofort und unmittelbar aus öffentlichen Funktionen entfernt werden. Dies auch dann, wenn es sich um gewählte Politiker handelt. Fehlanzeige, den Politikern geschah nichts.

Ein deutliches Licht wird durch die reale Situation im Bereich der Pflegesätze auch auf die Kontrollstrukturen bei den zahlenden Kommunen geworfen. Die Kommunen zahlen meistens über die Sozialhilfe die höchst unterschiedlichen Pflegesätze in den einzelnen Heimen. Selbst bei Kostenabweichungen von 50% und mehr kommt offensichtlich niemand auf die Idee einmal nachzuforschen, wie solche Abweichungen möglich sind. Alle übernehmen stillschweigend, die von den Landesämtern festgelegten Pflegesätze und zahlen. Immer getreu der Linie, alles wird nur über Kredit finanziert und zukünftige Generationen werden die Schulden schon bezahlen. Auch die neu eingeführten Pflegeversicherungen sind nicht besser. Auch diese zahlen heute im großen Umfang unter gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Kommunen. Controlling? Wozu? Die Pflegeversicherung hat doch Überschüsse im Milliardenumfang. Arbeitskosten in Deutschland zu hoch? Wir Kommunen sind ohne Schuld! Die Landesämter haben doch die überhöhten Pflegesätze festgelegt. So oder ähnlich läuft die Selbstberuhigung oder die Delegation der Verantwortung auf andere. Zahlen werden es erst zukünftige Generationen, weil die Haushaltsdefizite im großen Umfang über Kredit finanziert werden. Man kann hier auch von institutionalisierter Verantwortungslosigkeit sprechen.

Neben den bekannten Nutznießern, Ärzteschaft, Pharmaindustrie, Pharmahandel haben auch die Mitarbeiter der Krankenkassen nicht schlecht von den sprudelnden Geldquellen, gespeist aus ständig steigenden Pflichtbeiträgen, gelebt.

In Duisburg hat der Autor in 1975 einen Quervergleich gemacht. Der Leiter des Güterbahnhofes in Duisburg verdiente mit Personalverantwortung für über 50 Mitarbeiter einschließlich technischer Verantwortung genau soviel, wie der Leiter einer Beitragsabteilung der regional benachbarten AOK mit zwei Mitarbeitern und einer Auszubildenden. Während der letztere hinsichtlich seiner Arbeitsbelastung einen ständig leeren Schreibtisch hatte, kam der Bundesbahner kaum mit seinem Achtstundentag hin und hatte wegen des technischen Betriebes noch ein erhebliches strafrechtliches Haftungsrisiko gratis.